von Hinrich Doering, Sprecher Ortsgruppe Wesseling
Jahrzehntelang wusste man nicht so richtig, wie mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht umzugehen ist, insbesondere im Wald. Ist der Förster, der Eigentümer oder der
Pächter für die Verkehrssicherung verantwortlich?
Glücklicherweise hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012, VI ZR 311-11) festgestellt, dass im Wald keine verkehrssicherungspflicht besteht und waldtypische Verfahren zu tolerieren sind. Ausgenommen sind Bereiche, in denen sich Personen länger aufhalten können, weil dort Grillhütten, Trimm-dich-Pfade
oder ähnliches installiert wurden. Im innerstädtischen Bereich, wie Straßen, Parks und Friedhöfen, sind Bäume vom Eigentümer so zu unterhalten, dass von ihnen
keine Gefahr für Dritte ausgeht. In der Regel sind zwei Sichtkontrollen (belaubt und unbelaubt) im Jahr erforderlich, das Ergebnis ist zu dokumentieren. Sollten Verdachtsmomente auftreten, sind die Kontrollen zu intensivieren, zeitlich aber möglicherweise auch von oben oder von der Seite, z. B. mit einem Hubsteiger oder einer Drohne.
Schwierig wird es in den Übergangszonen. Auch wenn es sich formal um Wald handelt, kann die Art der Nutzung oder die Nähe zur Bebauung den Verantwortlichen Kopfschmerzen bereiten.
Insbesondere wenn es sich z. B. um für den Artenschutz wertvolle Bäume handelt, wie aktuell in Wesseling. Sehr alte Schwarzpappeln in der Rheinaue stehen formal im Wald, der Betriebsweg auf dem angrenzenden Rheindeich wird aber häufig von Spaziergängern genutzt, und einmal im Jahr findet in direkter Nachbarschaft ein Fest mit zahlreichen Besuchern statt. Was also tun? Die Ortsgruppe Wesseling konnte die bereits beschlossene voll ständige Fällung der Bäume vorerst verhindern. Ein Gutachter soll jetzt abklären, inwieweit der Artenschutz für die vorhandenen Fledermäuse und möglicherweise weitere Höhlenbrüter mit schonenden Pflegemaßnahmen vereinbar ist. Bis dahin ist der Bereich abgesperrt. Die Bevölkerung wurde mit einem Presseartikel über den Sachverhalt aufgeklärt.
(2026)
Bilder: NABU Rhein-Erft
Viele Jahre ging es der Stadt Wesseling finanziell gut. Die drei großen petrochemischen Werke in direkter Stadtnähe am Rhein garantierten hohe Gewerbesteuereinnahmen für den kommunalen Haushalt. Das ist aber leider jetzt Vergangenheit. Die Werke gehören inzwischen zu internationalen Konzernen, die ihre Steuern nicht immer vor Ort entrichten müssen.
Der schwere Chemieunfall in Seveso in Norditalien im Jahre 1976 führte zu verbindlichen Abstandsregeln für die Wohnbebauung um gefährliche Produktionsanlagen herum, mit einschneidenden Folgen für die Stadt. In großen Teilen der Innenstadt von Wesseling gibt es jetzt einen Baustopp, und nur noch wenige landwirtschaftliche Flächen, insbesondere im Ortsteil Urfeld, stehen für eine weitere Bebauung zur Verfügung.
Das dicht besiedelte Stadtgebiet von Wesseling wird von mehreren historischen Rheinarmen durchzogen, sollte ein Hochwasser wie in der letzten Zeit an Elbe und Donau auch am Rhein eintreten, werden die Altarme bis zu 4 m hoch überflutet.
Soweit die Zustandsbeschreibung, was also tun? Die wenigen hochwassersicheren Flächen für dringend benötigte Schulen, Kitas und Turnhallen nutzen oder für Gewerbegebiete, um über die Steuereinnahmen den städtischen Haushalt zu entlasten? Nach dem aktuellen Stand sollen die kommunalen Vorhaben in einem Altarm errichtet werden, um das Schadenspotential zu reduzieren in hochwasserangepasster Bauweise ohne einen Keller und mit der technischen Ausrüstung im 1. Stock. Im Ernstfall dringend benötigte Notunterkünfte sind dann überflutet, während das Gewerbegebiet in hochwassersicherer Lage errichtet werden soll.
Und wie sieht es mit dem Ausgleich für die neuen Bauvorhaben aus? Der Rhein-Erft-Kreis hat mit 12 % weniger Waldanteil als eine Großstadt wie Köln mit 16 %, Wesseling mit 4,6 % davon nur einen Bruchteil. Der seit langem geplante Grüngürtel um Wesseling herum hat durch die hohe Flächenkonkurrenz keine Priorität. Es wird nicht aufgeforstet, wie das für den Klimawandel und die Biotopvernetzung als eine Maßnahme gegen das Artensterben dringend erforderlich wäre, es soll sogar im Innenstadtbereich für ein Parkhaus möglicherweise alter Baumbestand gerodet werden. Und der für die genannten Bauvorhaben erforderliche Ausgleich erfolgt mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht in Wesseling, sondern über Ausgleichszahlungen an anderer Stelle. Konzepte und Klimaleitbilder mit ambitionierten Zielen zeigen nur den Handlungsbedarf auf und spielen leider in der kommunalen Umsetzung keine praktische Rolle.
Die NABU-Ortsgruppe Wesseling ist intensiv an dem Planungs- und Genehmigungsprozess der städtischen und gewerblichen Projekte beteiligt und versucht, auch durch die Mitarbeit in dem zuständigen städtischen Ausschuss und dem Klimabeirat, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in Wesseling mit einzubringen.
von Hinrich Doering (2025)

Im Februar 2024 wurde unter Beteiligung von Beschäftigten der Unternehmen Evonik, LyondellBasell und Shell sehr erfolgreich Müll gesammelt. Vielen Dank den Beteiligten.
von Hinrich Doering (2025)