Quo vadis, Phantasialand?


Aktueller Sachstand zur geplanten Phantasialand-Erweiterung Die Diskussion um den Ausbau des Phantasialands im Bereich des Naturschutzgebiets Ententeich geht in eine neue Phase. Nach den Kommunalwahlen 2025 und neuen Erkenntnissen zu den Besitzverhältnissen fasst der NABU Rhein-Erft die aktuelle Situation zusammen. Wir berichten über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die ökologische Bedeutung des Gebiets. (Update 27.02.2026)

von Dr.-Ing. Martin Wölfle

 

Ende 2012 beschloss der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, den Regionalplan zu ändern. Aufgenommen wurde eine Erweiterung des Phantasialands um rund 14 Hektar westlich des Parks im Bereich des Naturschutzgebiets (NSG) Ententeich sowie um weitere 4 Hektar östlich des bestehenden Geländes.

Naturschutzgebiet Ententeich  Kartengrundlage: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Naturschutzgebiet Ententeich Kartengrundlage: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Damit waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Stadt Brühl geschaffen, über eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Erweiterung zu ermöglichen. Die 14ha große Fläche des NSGs Ententeich (siehe orange Kontur im Bild) befindet sich im Eigentum des Landes NRW. Geplant war, es gegen eine etwa 39 ha große Ausgleichs-Waldfläche aus dem Eigentum der Phantasialand Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG zu tauschen.

 

Aktuelle Entwicklungen und Hindernisse

 

 

Wie der NABU Rhein-Erft im November 2025 auf Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises (UNB) erfuhr, hat das Kölner Büro für Faunistik im Auftrag der Phantasialand Verwaltungsgesellschaft mbH in Vorbereitung eines Bebauungsplan-Verfahrens für den Artenschutz relevante Fauna und Flora im NSG erfasst. Daraufhin fragte der NABU bei der UNB und bei dem Eigentümer des NSG, dem Land NRW in Form von Wald und Forst NRW, an, das Naturschutzgebiet betreten zu dürfen, um dort selbst ebenfalls kartieren und Habitat-Bäume feststellen zu können.

 

Während die UNB der Anfrage zustimmte, verwies uns Wald und Forst an die Phantasialand Verwaltungsgesellschaft mbH mit der Begründung, diese sei bereits Besitzerin des NSGs Ententeich. Dies war für uns eine unerwartete schlechte Überraschung. Offensichtlich muss als Teil des Vertrages zwischen dem Land NRW und der Phantasialand Verwaltungsgesellschaft mbH auch vereinbart worden sein, dass die Gesellschaft bereits Besitzerin ist. Dies allerdings mit dem Vorbehalt, dass der Eigentumsübergang des NSG auf die Gesellschaft erst mit dem Beschluss des Bebauungsplanes eintritt. Eine Anfrage an den Landtag auf Einsicht in den entsprechenden Vertrag wurde gestellt, die Antwort steht aber noch aus.

 

Das heißt also, derzeit (Stand Februar 2026) ist die Phantasialand Verwaltungsgesellschaft mbH bereits Besitzerin des NSG, aber noch nicht die Eigentümerin.

 

Verweigerter Zugang für den Naturschutz

 

Konsequenterweise wendeten wir uns also zeitnah mit der Anfrage zur Betretung des NSG an die Phantasialand Verwaltungsgesellschaft. Diese antwortete uns kurzfristig abschlägig. D.h., das von der Gesellschaft beauftragte Kölner Büro für Faunistik darf auf dem Gelände kartieren, dem NABU, einem gemeinnützigen Verein mit der naturschutzfachlichen Fachkompetenz zur Kartierung, verweigert das Phantasialand aber den Zugang, obwohl die UNB diesem schon zugestimmt hat. Offensichtlich ist die Phantasialand Verwaltungsgesellschaft nicht an einer transparenten, auch durch die NABU-Experten überprüften bzw. mit erstellten Kartierung Naturschutz relevanter Arten gelegen. Sie besteht darauf, dass nur das von ihr beauftragte Büro Daten erheben darf.

 

Wir werden uns damit nicht zufriedengeben, sondern kämpfen aktuell weiter darum, Zugang zum NSG zu bekommen.

 

Politische Rahmenbedingungen

 

Bis zur Kommunalwahl im September 2025 bestand im Brühler Stadtrat eine Koalition aus SPD und Grünen, die sich auf Initiative der Grünen auf ein Moratorium der Phantasialand Erweiterung geeinigt hatten. Nach der Kommunalwahl ist jetzt die CDU (36,5%) im Stadtrat in Brühl stärkste Kraft, gefolgt von den Grünen (21,4%) und der SPD (20,2%). Die anderen kleineren Parteien (AFD, Linke und Sonstige, (zusammen 21,8%) werden zur Bildung einer Ratsmehrheit nicht gebraucht und können andererseits normale Mehrheitsentscheidungen im Rat der Stadt Brühl auch nicht blockieren.

 

Mit der SPD könnte die CDU jetzt eine tragfähige Mehrheit im Rat bilden. Über eine schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit könnte man sich auf Projekte für die nächsten 5 Jahre einigen. Nach den Positionierungen im Wahlkampf wäre bei einer Koalition aus CDU und SPD die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man sich auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Erweiterung des Phantasialands einigt. Auch wenn die CDU als größte Fraktion sich dazu entscheiden sollte, ohne feste Vereinbarung, aber mit wechselnden Mehrheiten ihre Projekte im Stadtrat durchzusetzen, könnte es eine Mehrheit für eine Erweiterung des Phantasialands geben.

 

Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

 

Es wäre in der Tat der erste Fall in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dass ein im Landeseigentum befindliches Naturschutzgebiet privatwirtschaftlichen Interessen geopfert würde. 

 

Neben den naturschutzfachlichen Gründen gegen eine Erweiterung des Phantasialands in das NSG-Ententeich, gibt es aus Hochwasserschutzsicht weitere Gründe, das NSG bestehen zu lassen:

 

• Bei den Starkregenereignissen in der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das NSG Ententeich für die angrenzenden, tiefer gelegenen Bebauungen Brühl Badorf und Eckdorf die Funktion eines Rückhaltebeckens erfüllt. Eine Bebauung, die das Speichervolumen des Teiches verringert und Flächen des NSG versiegelt, würde diese Schutzfunktion bei Starkregen abschwächen und damit die Anwohner*innen einem erhöhten Überflutungsrisiko aussetzen.

• Nicht zuletzt sprechen auch Klimaschutz-Gründe dagegen, das NSG für das Phantasialand zu opfern. Der Waldbestand um den Teich ist ein CO2-Speicher und wirkt zusammen mit dem Gewässer im Sommer als Kühlung der Luftmassen, die sich aus südwestlicher Richtung auf Brühl zubewegen. Es stellt also für das Phantasialand sowie für die angrenzenden Ortsteile Baedorf und Eckdorf bei Südwestwind und hochsommerlichen Hitzeereignissen eine Kühlluftquelle dar.

 

Aus den oben genannten Gründen behalten wir uns vor, im Falle eines Bebauungsplan-Verfahrens zur Erweiterung des Phantasialands in das NSG Ententeich eine entsprechende Verbandsklage einzureichen.

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie ein Naturschutzgebiet mit Starkregenschutz- und Klimaschutzfunktion privatwirtschaftlichen Interessen geopfert wird.

 

Dr.-Ing. Martin Wölfle

NABU Rhein-Erft e.V. - Mitglied des Vorstandes

(27.02.2026)