Hilfe für die Schleiereulen

Die Historie des „Eulenlochs“

Von Wilhelm von Dewitz (2017)

Über Jahrhunderte wussten die Menschen um die Nützlichkeit von Eulenlöchern. Unterhalb des Firstes im Gebäude angelegt, diente eine meist kreisrunde Öffnung der Be- und Entlüftung, aber auch als Flugloch für Vögel wie Schleiereule und Rauchschwalbe, für erstere als Mäusejäger und für die zweite als Insektenvertilger. Bis heute sind beide Vogelarten hinsichtlich ihres Brutplatzes überwiegend an das Innere von Gebäuden gebunden. Durch die Schleiereule ist also der Begriff „Eulenloch“ geprägt worden. Diese Zusammenhänge sind auch heute noch bei Kirchenvätern und alteingesessenen Landwirten bekannt.

 

Will man den Schleiereulenbestand von vor 150 Jahren auf der Fläche des heutigen Rhein-Erft-Kreises (REK) bestimmen, muss man schätzen. Weil es Bestandserhebungen aus damaliger Zeit nicht gibt, kann man von Folgendem ausgehen:

 

  • - die 10 Städte des REK sind aus der Eingemeindung von rund 100 Dörfern entstanden
  • - ferner gab es außerhalb der Dörfer mehr als 30 Burgen, Mühlen und Einzelgehöfte
  • - fast jedes zweite Dorf hatte eine Kirche.

 

Daraus kann man den damaligen Bestand an Schleiereulen-Paaren ableiten:

 

  • - in jedem Dorf gab es mindestens einen Bauernhof mit einem Brutpaar (BP) = 100 BP
  • - auf den Einzelstandorten gab es geschätzt = 20 BP
  • - in nahezu jeder Kirche gab es ein Brutpaar = 40 BP

 

Geschätzter Bestand an Brutpaaren um 1860 = 160 BP

 

Bei einer Fläche des REK von 705 km² entspräche dies rund 23 BP/100 km². Eine solche Zahl wird von Mebs/Scherzinger in „Die Eulen Europas“ im Kosmos Naturführer für einige Gebiete Deutschlands für die 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts genannt. Nicht nur durch die Modernisierung der Landwirtschaft sind zahlreiche Brutplätze verloren gegangen. Feldscheunen werden nicht mehr gebraucht, denn Stroh und Heu wird in Mieten oder Ballen auf dem Feld zwischengelagert. Alte Wirtschaftsgebäude wurden und werden durch moderne Betriebsgebäude und Lagerhallen ersetzt. Da gibt es kaum noch eine Brutnische oder ein Tageseinstand für die Schleiereule. Auch viele Kirchen gingen als Brutplätze verloren. Dachböden wurden verschlossen, Turmöffnungen vergittert, weil hier zunehmend verwilderte Haustauben Brut- und Rastplätze besetzten und mit ihrem aggressiven Kot verunreinigten. Davor mussten Pfarrer und Kirchenvorstände ihr Bauwerk schützen.

 

 

Derzeit, das heißt in den Jahren 2016 und 2017, versucht der NABU Rhein-Erft den aktuellen Schleiereulenbestand im Rhein-Erft-Kreis zu erfassen. Bis September 2016 sind rund 40 besiedelte Brutplätze lokalisiert worden. Etwa 90% davon befinden sich in Nistkästen. Das zeigt wie wichtig heutzutage Nisthilfen sind, die auch als ruhige Tageseinstände dienen können.

 

Was ist zu tun, was kann getan werden? 

 

Seit Jahren haben Eulenschützer in den Naturschutzverbänden eine Lösung für die Kirchen vorliegen und diese im Einvernehmen mit mehreren Kirchenvorständen bereits umgesetzt. An geeigneter Stelle, wo direkt hinter der Vergitterung ein Nistkasten aufgestellt werden kann, wird ein Einflugloch in das Gitter geschnitten. Damit findet die Schleiereule den für sie geeigneten Nistplatz, bleibt aber ebenso wie die Tauben aus dem Innenraum des Kirchengebäudes ausgesperrt.

 

Auch in landwirtschaftlichen Betrieben und sogar in Gewerbegebieten kann man in Betriebsgebäuden und Lagerhallen ein Schleiereulenpaar ansiedeln und gleichzeitig am Befliegen geschlossener Hallen hindern. Ein modernes Eulenloch mit 15 cm Durchmesser in der Giebelwand auf 6 bis 8 Meter Höhe verlockt eine Schleiereule zum Einfliegen. Auf der Giebelinnenseite findet sie unmittelbar dahinter den Nistkasten, der ein Durchfliegen der Halle verhindert (Bild 1 und 2). Auch ein unter dem Schleppdach einer Hallen-Außenfront montierter Nistkasten wird als Brutplatz angenommen (Bild 3). Alle 10 Jahre sollte der Kasten kontrolliert werden, ob er von Gewölle gereinigt werden muss.

 

Wer kann, wer soll was tun? 

 

Verschlossene Kirchen wieder für die Schleiereulen zu öffnen, das sollten die Fachleute der Naturschutzverbände mit den Kirchenvorständen erörtern. Im Bereich von Bauvorhaben landwirtschaftlicher Betriebe und in Gewerbegebieten können Vertreter des behördlichen Naturschutzes mit dem Argument des Artenschutzes z.B. § 37 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz helfen. Zu nennen sind die untere Landschaftsbehörde, die biologische Station sowie die Planungs- und Baubehörden der Städte. Hier kann möglicherweise die Verwaltungsvorschrift Artenschutz generell und speziell der Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben argumentativ herangezogen werden.

 

Eine Bauanleitung für den Schleiereulenkasten kann beim NABU-Rhein- Erft bezogen werden. Bei Eigenbau ist mit Materialkosten für sägeraues Fichtenholz von 30 bis 50 EUR zu rechnen. Der Kasten sollte aus Montagegründen nicht mehr als 25 kg wiegen. Beim NABU Rhein-Erft kann ein Nistkasten für 60 Euro erworben werden.

 

Kontakt Stefanie Taube