
von Karl-Heinz Jelinek
Der Schmetterling des Jahres 2026 ist im Rhein-Erft-Kreis schon seit langer Zeit ausgestorben; früher kam er an der Erft bei Horrem vor. Aufgrund der komplizierten Biologie durch die Symbiose mit einer speziellen Wirtsameise ist die Art besonders gefährdet. Sie reagiert äußerst empfindlich auf eine Mahd der Futterpflanze zum falschen Zeitpunkt. Als Art des FFH-Anhangs ist dieser Falter europarechtlich streng geschützt.
Alle Arten der Bläulinge haben eine mehr oder weniger intensive Beziehung zu Ameisen. Die Raupen können aus einer speziellen Drüse bei der Stimulierung durch Ameisen einen Zuckersaft abgeben, den die Ameisen für ihre Ernährung nutzen. Als Gegenleistung werden die Raupen von den Ameisen verschont und vor Parasiten beschützt. Bei den 4 in Deutschland vorkommenden Arten der Ameisen-Bläulinge aus der Gattung Phengaris geht die Bindung an die Ameisen so weit, dass die Raupen ihre Entwicklung nur in den Nestern bestimmter Wirtsameisen vollenden können. Sie werden teilweise von den Ameisen gefüttert oder ernähren sich sogar räuberisch von deren Brut.
Das Leben der Falter des Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings findet fast ausschließlich am Großen Wiesenknopf im Bereich von Feuchtwiesen statt. Sie nutzen die Blüten zur Nektaraufnahme und legen ihre Eier an den Blütenknospen ab. Der Höhepunkt der Flugzeit der Falter ist von Ende Juli bis Anfang August. Die danach geschlüpften Räupchen bohren sich in den Blütenkopf und fressen an den Einzelblüten. Ende August bis Anfang September verlassen die Raupen die Blüten, kriechen an der Pflanze hinab und lassen sich am Erdboden von den Arbeiterinnen der Roten Gartenameise (Myrmica rubra) aufnehmen und in deren Nester tragen. Dort überwintern die Jungraupen und entwickeln sich im darauffolgenden Frühjahr bis zur Verpuppung. Zu Recht ist die Art sowohl nach Bundesartenschutzverordnung als auch durch die Aufnahme in den Anhang der FFH-Richtlinie besonders geschützt.

Durch Beweidung oder Mahd der Wiesenknopf-Pflanzen zum falschen Zeitpunkt kann eine Population dieses Falters schnell aussterben. Eine Wiederbesiedlung ist nur dann möglich, wenn weitere Kolonien in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Denn die Falter halten sich fast ausschließlich auf ihrer Heimatwiese auf und neigen kaum zu größeren Abwanderungen. Und dort müssen Ende Juli und Anfang August gerade aufblühende Pflanzen des Großen Wiesenknopfes in ausreichender Zahl vorhanden sein. Nach der Flugzeit der Falter brauchen die Raupen dann noch bis in den September Zeit für die erste Entwicklung in den Blütenköpfen der Pflanzen. Für die nächste Phase ihrer Entwicklung benötigen sie dann eine ausreichende Siedlungsdichte der normalerweise häufigen Roten Gartenameise.
Diese Bedingungen müssen zumindest bis kurz vor dem 2. Weltkrieg bei Horrem an der Erft vorhanden gewesen sein, denn in einer alten Schmetterlingssammlung waren Falter vom 1. August 1938 aus diesem Gebiet vorhanden. Sogar Tiere des selteneren Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings wurden an jenem Tag dort gesammelt. Wann die beiden Arten dort ausgestorben sind, ist nicht bekannt. Wiesenknopfbestände habe ich dort in der 1990er Jahren noch vorgefunden; die Suche nach Faltern war hingegen erfolglos. Bereits einige Jahre zuvor hat ein Kollege aus Frechen dort ebenfalls vergeblich nach den Faltern gesucht. (2026)