Bedburg: Graureiher angeschossen

Verletzter Graureiher Quelle Rolf Thiemann
Verletzter Graureiher Quelle Rolf Thiemann

Update: Der Graureiher musste zwischenzeitlich eingeschläfert werden.


Am 13. Februar 2023 meldete eine Bürgerin einen auffälligen Graureiher in Bedburg. Naturschutzberater Rolf Thiemann barg den Vogel.

 

Da im Stadtgebiet in der Vergangenheit immer wieder illegal auf Tiere geschossen wurde oder Tiere an Vergiftungen starben, wurde der Vogel von Dr. vet. med. Nafziger-Heeb in Bedburg untersucht.

 

Es stellte sich heraus, dass der Reiher mit Blei-Spitzgeschossen (Diabolos) ins Visier genommen wurde.  Die Elle und Speiche wurden getroffen und zertrümmert.

 

Über den Unbekannten, der dem Tier das angetan hat, lassen sich nur Mutmaßungen anstellen. So könnte es sich um einen Teichbesitzer gehandelt haben, der seinen Fischbesatz verteidigen wollte.  In diesem Fall wäre der Jagdpächter für den verletzten Graureiher zuständig.  Was aber wäre passiert? Er hätte den Reiher ohne Nachschau erlöst und entsorgt.

 

 Der Graureiher unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Der Graureiher zählt als europäische Vogelart gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) besonders geschützten Arten.

 

Nach § 2 Bundesjagdgesetz fällt der Graureiher unter die jagdbaren Arten. Nach der Landesjagdzeitenverordnung vom 31. März 2010 genießt der Graureiher weiterhin eine ganzjährige Schonzeit.

 

Rolf Thiemann: „Mich erschüttert immer noch nach 50 Jahren Naturschutzarbeit die Gleichgültigkeit, Ignoranz und Respektlosigkeit gegenüber bestimmter Tierarten. In einem solchen Fall aber erkennt man ganz klar den Hass gegenüber der Kreatur.“

Quelle und Kontakt: Rolf Thiemann