von Wilbert Spitz
Vor nunmehr fast 15 Jahren präsentierte das Phantasialand seine Erweiterungspläne. Anfangs wurden noch 30 ha als notwendige Erweiterung für unbedingt nötig gehalten. Dann aber stutzte die Bezirksregierung im Mai 2012 die 30 ha auf 19 ha, unter Verzicht des Waldgebietes westlich der L194, zusammen und nannte es einen Kompromissvorschlag, der dem Phantasialand das Überleben sichern würde!?!
Mit wem wurde dieser „Kompromiss“ ausgearbeitet? Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bezirksregierung, des Phantasialands, des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt Brühl fühlten sich berufen, die Reduzierung der Erweiterungsfläche zu planen. Fatalerweise wurde nun das Naturschutzgebiet Ententeich überplant.
Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen und der Landesbetrieb Wald und Holz - als Besitzer des Gebietes - wurden nicht befragt.
Dies ging unserem Umweltminister Remmel dann doch zu weit und er verdonnerte die Stadt Brühl dazu, ein Moderationsverfahren zu starten, in dem außer uns, dem oben genannten Kreis auch noch die Kleingärtner, sowie der Angelsportverein Ententeich dazukamen.
In diesem Moderationsverfahren ging es nicht, wie wir Kritiker es anfangs dachten, um mögliche Alternativen zur Erweiterung, sondern nur darum wie die geplante Erweiterung „auch ein Gewinn für die Region“ sein könnte.
Es wurde dann in mehreren Sitzungen heiß diskutiert, ob und inwieweit das Phantasialand bei einer Realisierung der Erweiterung die Auswirkungen auf Anwohner sowie Umwelt und Natur- und Artenschutz minimieren oder gleichwertig ausgleichen kann.
Während beim Thema Lärm und „visueller Belästigung“ der Anwohner mit der BI „Bovivo“ eine weitgehende Einigung erzielt werden konnte, gab es bei den Themen Flächen- und naturschutzfachlicher Ausgleich keine Einigung. Das Phantasialand präsentierte zwar insgesamt 5 Aufforstungsflächen, von denen einige aber gar nicht verfügbar waren, andere eher kritisch zu beurteilen sind.
Beim naturschutzfachlichen Ausgleich blieb das Phantasialand, trotz wiederholter Anfragen, eine Antwort schuldig was überhaupt an baulichen Maßnahmen geplant ist. Aufgrund dieser dürftigen Ausgangslage ist eine seriöse Ausgleichsplanung nicht durchführbar, soweit man überhaupt von einem Ausgleich für ein Naturschutzgebiet reden kann. Auch die Kleingärtner und der Angelsportverein konnten keinen Kompromiss finden.
So endete das Moderationsverfahren so wie es alle Beteiligten wahrscheinlich bereits von Anfang wussten: Es konnte keine Einigung erzielt werden. Nun ist es wieder am Minister Remmel zu entscheiden, ob er ein Naturschutzgebiet für die Interessen eines Einzelunternehmers opfern will.
Interessant sind in diesem Fall die Anmerkungen des Rhein-Erft-Kreis zu dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsplan (LEP) zu sehen:
„…Das Waldseengebiet der Ville hat bis zur BAB 1 als nördliche Grenze mit seiner großflächigen Ausdehnung und seiner guten Ausstattung mit schutzwürdigen Biotopen und seiner strukturellen Vielfalt eine regional besondere Bedeutung... … Um der ökologischen, regionalklimatischen Bedeutung und der besonderen Bedeutung als gut ausgestattetes Naherholungsgebiet gerecht zu werden, ist eine Festlegung dieser Flächen als Teil des Grünzugs entlang des Villehangs erforderlich. Die Festlegung soll auch der Sicherung des Waldseengebietes Ville gegenüber den in der Rheinschiene verstärkt auftretenden Nutzungsansprüchen dienen…
Und weiter heißt es:
…Der Rhein-Erft–Kreis zählt mit rund 11% Waldanteil zu den waldärmsten Kreisen in NRW. Die Kreiskommunen, die einen Waldanteil über 20% haben (Frechen, Hürth und Brühl) erfüllen wichtige Ausgleichsfunktionen für angrenzende waldarme Gemeinden….
Wie man einerseits solche begrüßenswerte Anmerkungen machen kann und anderseits für eine Erweiterung des Phantasialands in ein Naturschutzgebiet in diesem bedeutenden Waldgebiet plädieren kann, kann uns allen nur als Rätsel erscheinen.
Wir werden die zukünftige Entwicklung mit Argusaugen beobachten und wenn nötig rechtliche Schritte einleiten.
Wir sammeln Geld für eine eventuelle Klage:
Spendenkonto Naturschutzbund Deutschland im
Rhein-Erft-Kreis e. V. (NABU):
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE28 3705 0299 0190 0001 14
BIC: COKSDE33
Stichwort: „Phantasialandklage“
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Weitere Informationen siehe:
www.bi-50tausendbaeume.de