
Termin: 13.02.2025 um 19 Uhr
Seminarraum, Umweltzentrum Friesheimer Busch
Referent: Dr. Michael Braun, Ortsgruppe Brühl
Der Artenschutz in NRW steht vor Herausforderungen, da die europäischen Artenschutzrichtlinien (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) bei Infrastrukturvorhaben und Bauleitplanungen oft nicht ausreichend umgesetzt werden. Der Artenschutz-Leitfaden des LANUV setzt auf Potenzialabschätzungen statt auf flächendeckende Kartierungen. Die realen Bestände von Amphibien, Reptilien, Säugetieren, Insekten und Vögeln können aber meist erst durch spezielle Kartierungen ermittelt werden. Artenschutz-Kartierungen in der kommunalen Bauleitplanung sind in NRW die Ausnahme, nicht die Regel. In NRW fehlen zentrale Datensammlungen und Kartierungswerkzeuge, wie sie in anderen Bundesländern existieren. Der Referent berichtet aus seinem Berufsfeld.
Bild: NABU/Volker Gehrmann